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   SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14   

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https://dejure.org/2016,8483
SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14 (https://dejure.org/2016,8483)
SG Freiburg, Entscheidung vom 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14 (https://dejure.org/2016,8483)
SG Freiburg, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - S 12 SO 1791/14 (https://dejure.org/2016,8483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Zuverdienstbereichs für seelisch behinderte Menschen mit besonders niedrigem Arbeitsleistungsvermögen als Maßnahme der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Anbieten einer Leistungsvereinbarung für ein integriertes Zuverdienstprojekt als ambulante ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 75 Abs 2 S 1 SGB 12, § 75 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Klage eines Einrichtungsträgers gegen einen Sozialhilfeträger auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung bezüglich eines Zuverdienstprojektes für Menschen mit einer seelischen Behinderung - Leistung der Eingliederungshilfe - Rechtspflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Die Klage ist ohne vorherige Anrufung der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII zulässig, weil die Beteiligten nur über die einer Vergütungsvereinbarung vorgelagerte Leistungsvereinbarung streiten (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 ER-B, Rn. 20).

    Die weiteren Regelungen in der Öffnungsklausel (Zulässigkeit individueller Leistungsvereinbarungen im ambulanten Bereich; Übergangsregelung bis zur Neuregelung durch die Vertragskommission) verdeutlichen, dass der Rahmenvertrag das Auftreten neuer Leistungsarten und die Notwendigkeit sie zu vergüten keineswegs ausschließt, sondern im Gegenteil voraussetzt (i.E. ebenso LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 ER-B).

    Eine darüber hinaus gehende völlige Vertragsfreiheit, wie sie ohnehin nur Grundrechts träger und nicht grundrechts verpflichtete Hoheitsträgern in ihrer hoheitlichen Tätigkeit genießen können, besteht dagegen nicht (LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 03.09.1993, BVerwGE 94, 202 und VG Hannover, Beschl. v. 29.12.2004, Az. 7 B 4953/04 sowie Hessisches LSG, Beschl. v. 20.06.2005, FEVS 57, 153).

    Bereits zuvor hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 (Rn. 28 nach juris) in gleicher Weise vertreten, dass.

    Das Vorhandensein eines Anbieters für eine bestimmte Leistung ist für den Anspruch eines weiteren auf Abschluss einer Vereinbarung über dieselbe Leistung nicht nur nicht hinderlich, sondern im Gegenteil ist die in § 5 SGB XII geregelte Nachrangigkeit von Angeboten in hoheitlicher Trägerschaft und der dort verankerte Schutz der freien Wohlfahrtspflege gerade Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels einer breiten Anbieterlandschaft (LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 ER-B Rn. 30).

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Der Kläger ist der Ansicht, dass die Beklagte im Rahmen ihrer vom BSG so genannten Gewährleistungsverantwortung (BSG, Urt. v. 02.02.2010, Az. B 8 SO 20/08 R) verpflichtet sei, Teilhabeleistungen, die wie die vorliegende im räumlichen Zuständigkeitsgebiet der Beklagten tatsächlich benötigt würden, im Rahmen des Sachleistungsverschaffungsprinzips dergestalt zur Verfügung zu stellen, dass für diese Leistungen Leistungsvereinbarungen getroffen werden.

    Grundlegend hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 02.02.2010, Az. B 8 SO 20/08 R (unter Rn. 12 nach juris) dazu ausgeführt, dass.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Eine darüber hinaus gehende völlige Vertragsfreiheit, wie sie ohnehin nur Grundrechts träger und nicht grundrechts verpflichtete Hoheitsträgern in ihrer hoheitlichen Tätigkeit genießen können, besteht dagegen nicht (LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 03.09.1993, BVerwGE 94, 202 und VG Hannover, Beschl. v. 29.12.2004, Az. 7 B 4953/04 sowie Hessisches LSG, Beschl. v. 20.06.2005, FEVS 57, 153).

    Auf die Annahme des LSG Baden-Württemberg a.a.O. Rn. 30 mit Verweis auf BVerwG (BVerwGE 94, 202), der zufolge Bedarfsgesichtspunkte im Ermessen über das Ob einer Leistungsvereinbarung gar nicht zu berücksichtigen seien, kommt es damit nicht an, weil ein hinreichender Bedarf grundsätzlich besteht.

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Diese Konstruktion, die als Gewährleistungsverantwortungsmodell bezeichnet werden kann (vgl zu diesem Begriff Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Vor §§ 84-87 RdNr 1, Stand Februar 2009) und nicht dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des § 70 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) an die Krankenkassen gleichzusetzen ist (BSGE 102, 1 ff RdNr 15 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9), entspricht nach wie vor dem normativen Leitbild.".
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Zur Eingliederungshilfe zählen alle Maßnahmen, die zur Deckung eingliederungshilferechtlicher Bedarfe unter Beachtung der Aufgabe der Eingliederungshilfe (§ 53 Abs. 3 SGB XII) geeignet und erforderlich sind (vgl. zum weiten Maßstab BSG, Urt. v. 02.02.2012, Az. B 8 SO 9/10 R).
  • VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04

    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen;

    Auszug aus SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14
    Eine darüber hinaus gehende völlige Vertragsfreiheit, wie sie ohnehin nur Grundrechts träger und nicht grundrechts verpflichtete Hoheitsträgern in ihrer hoheitlichen Tätigkeit genießen können, besteht dagegen nicht (LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 03.09.1993, BVerwGE 94, 202 und VG Hannover, Beschl. v. 29.12.2004, Az. 7 B 4953/04 sowie Hessisches LSG, Beschl. v. 20.06.2005, FEVS 57, 153).
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